95 Thesen Martin Luthers gegen den Ablass
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Die 95 Thesen Martin Luthers,
die er am 31. Oktober 1517 an der Schloßkirche zu Wittenberg zur theologischen Diskussion gegen den Ablass
angeschlagen hatte, leiteten die Reformation ein.
Mit "Ablass" wird der Gnadenakt der
Römisch-Katholischen Kirche bezeichnet, mit der sie zeitliche Sündenstrafen Gottes im Fegefeuer (Reinigungsort - Purgatorium) aufgrund einer vom Sünder erbrachten Buß-Leistung meint erlassen zu
können. Das entartete zu einem kirchlichen Handel und Verkauf der Gnade und Vergebung Gottes. Dagegen protestierte Martin Luther mit seinen 95 Thesen. Er schrieb:
1. These: „Da unser Meister und Herr Jesus Christus spricht: Tut Buße, will er, dass das ganze Leben seiner
Gläubigen auf Erden eine stete oder unaufhörliche Buße sein soll.“
Das heißt, der Mensch bekennt regelmäßig, dass er gesündigt hat gegen Gott und seine Gebote,
und dass ihn seine Sünden reuen, und er bittet um Vergebung um des Kreuzes Jesu Christi willen. Daraufhin wird ihm - ohne irgendeine Bedingung oder Leistung - die Vergebung seiner Sünden
geschenkt (Evangelium).
Diese Vergebung erlangt er durch privates persönliches Gebet (z.B. Vaterunser), öffentliches Sündenbekenntnis im Gottesdienst (Rüstgebet), durch zustimmendes Hören der Predigt von Gesetz und Evangelium, durch die Taufe, durch das Abendmahl und die Lossprechung (Absolution) in der Beichte.
Die evangelische Beichte hat nur zwei Stücke:
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reuevolles Sündenbekenntnis und
-
Lossprechung, vollmächtiges Zusprechen der Vergebung (Absolution).
Dass einer, den seine Sünden gereut haben, er nun Vergebung erfahren hat, dann auch versucht, künftig die Sünden zu meiden und eventuellen Schaden wieder gut zu machen, das erwächst selbstverständlich aus Dank aus dem Glauben (Frucht des Glaubens).
Die römisch- katholische Kirche hat dagegen drei Stücke der Beichte:
-
Sündenbekenntnis,
-
Lossprechung unter der Bedingung einer „Genugtuung“,
-
Genugtuung - Erfüllen der vom Priester auferlegten Bedingung, erst dann tritt Vergebung ein - nach der Bußleistung, wie auferlegte Gebete, Wallfahrt, Wiedergutmachung am Geschädigten.
Mit der verlangten zusätzlichen Leistung (Gesetz) wird das Evangelium, die frohe Botschaft von der Vergebung und Erlösung um des Kreuzesopfers Christi, als nicht ausreichend eingeschätzt. Aber der Mensch kann mit keiner Leistung Gott wirklich Genugtuung leisten, er ist allein auf seine Gnade gewiesen.
Deshalb lehrt die Reformation Luthers:
Der Mensch wird selig
-
allein aus Gnaden, nicht durch sein Mitwirken, nicht durch seine zusätzlichen
Leistungen, Gott fordert nichts zusätzlich, eine bedingte Gnade ist nicht Gottes Sache,
-
allein um Christi willen, das Kreuzesopfer Jesu ist ausreichend, es bedarf keiner zusätzlichen Hilfe von Maria und der Heiligen,
-
allein durch den Glauben, nicht schon durch die äußere Teilnahme an den Sakramenten; diese, obwohl als Gnade Gottes gegenwärtig, wirken aber nicht ohne den Glauben des Empfängers.
Allein die Heilige Schrift setzt die Artikel des
Glaubens und nicht die Tradition, nicht die Kirchenväter, nicht das Kirchenrecht, keine Konzilien und kein Papst. Sie können nur die Wahrheit der Heiligen Schrift bezeugen - sich unter sie
stellen.
Die römische Kirche lehrt aber, der Mensch könne nur selig werden durch das Kreuz Christi und die guten Werke des Menschen. Doch dann muss sich der Mensch sich immer fragen, ob er denn auch genug gute Werke zu seiner Seligkeit getan habe. Er bleibt
bis zum Sterbebett im Ungewissen, ob er in den Himmel oder die Hölle kommt. So ist das Evangelium, die frohe Botschaft Jesu Christi, aber nicht gemeint. Christus will uns Gewissheit seiner Gnade
und Erlösung geben, dass wir darauf getrost sterben können („Heilsgewissheit“, nicht zu verwechseln mit unbußfertiger Heilssicherheit – z.B. durch bewusstes Sündigen auf Gnade hin, das ist ein
„Gott-versuchen“).
27. These: „Die predigen Menschentand, die da vorgeben, dass sobald der Groschen in den Kasten geworfen, klingt, von Stund an die Seele aus dem Fegefeuer fahre.“
Das Fegefeuer (Purgatorium) ist
nach Röm.-kath. Lehre der Ort, an den auch der gläubige Christ nach dem Tode muss, um für seine Sünden schmerzhaft zu büßen und gereinigt zur werden. Erst danach kann er in den Himmel
kommen.Durch den kirchlichen Ablass könne aber die Zeit und Strafe im Fegefeuer verkürzt und aufgehoben werden. Diese Lehre vom Fegefeuer und dem kirchlichen Ablass gilt bis heute in der
Röm-kath. Kirche.
Weil sich diese Vorstellungen
nicht aus der Bibel begründen lassen, hat sie Luther abgelehnt. Wer im Glauben an die Erlösung Jesu stirbt, hat Vergebung seiner Sünden und geht ins ewige Leben ein und muss nicht noch zuvor ins
Fegefeuer.
Das Geld aus dem Ablass wurde
für den Bau des Petersdomes gebraucht und verwendet. Er wurde also mit dem erpressten Geld aus der Höllenangst der damaligen Christen finanziert.
52. These: „Durch Ablassbriefe vertrauen selig zu werden, ist nichtig und ein erlogen Ding, obgleich der Ablassvogt, ja, der Papst selbst, seine Seele dafür zu Pfande wollte setzen."
Es gibt auch noch heute einen päpstlichen Ablass bei bestimmten Leistungen z.B. anlässlich von Wallfahrten und zu besonderen Zeiten.
Der Ablass gegen Geldzahlung ist jedoch letztlich aufgrund der massiven Kritik der Reformation und im Zuge der röm.-kath. Gegenreformation vom Papst im Jahre 1567 untersagt
worden.
62. These: „Der rechte wahre Schatz der Kirche ist das heilige Evangelium der Herrlichkeit und Gnade Gottes.“
Der Schatz ist also nicht Geld, Gold, Silber – Petersdom.
Der Schatz sind auch nicht die sogenannten „überverdienstlichen Werke" der Heiligen, die der Papst
zur Vergebung an das Kirchenvolk austeilen könnte. Kein Mensch kann sich die Seligkeit verdienen, auch die Apostel und Heiligen konnten's nicht. Auch sie waren allein auf die Gnade um Christi
willen gewiesen. Es ist absurd, dass die Heiligen mehr gute Werke getan hätten als sie selbst für ihre Erlösung brauchten und deshalb die von ihnen geleisteten „überverdienstlichen Werke“ vom
Papst zur Seligkeit der anderen verteilt werden könnten. Wie Jesus spricht (Lk. 17, 10): "Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, dann sprecht: Wir sind unnütze (entbehrliche) Knechte,
wir haben getan, was wir zu tun schuldig waren."
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Martin Luther bekennt mit seinem Wappen den Glauben
Ein Kreuz im Herzen und das Herz in der Mitte einer weißen Rose, mit solchem Wappen kennzeichnete Martin Luther seine Schriften. Dazu schreibt er:
"Das erste sollte ein Kreuz sein: schwarz im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte, damit ich mir selbst Erinnerung gäbe, dass der Glaube an den Gekreuzigten uns
selig macht. Denn der Gerechte wird seines Glaubens leben, den Glauben an den Gekreuzigten. Solch ein Herz soll mitten in einer weißen Rose stehen, anzuzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und
Frieden gibt, darum soll die Rose weiß, und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist des Geistes und aller Engel Farbe. Solche Rose steht im himmelfarbenen Felde, dass solche Freude im Geist und
Glauben ein Anfang ist der himmlischen Freude zukünftig. Und in solchem Feld einen goldenen Ring, dass solche Seligkeit im Himmel ewig währt und kein Ende hat und auch köstlich über alle Freude
und Güter, wie das Gold das höchste, edelste und köstlichste Erz ist."