Die Kirchenspaltung
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Das 1537 von Rom angekündigte Konzil wurde mehrfach verschoben und erst im Dezember 1545, ohne
Einladung der evangelischen Theologen, nach Trient einberufen. Nach dem Tod Luthers 1546 wurden mit den Konzilsbeschlüssen von Trient 1547 die evangelischen Glaubenssätze verworfen und all ihre
Anhänger aus der von Rom regierten Kirche ausgeschlossen (exkommuniziert) und der Verdammnis überantwortet. Damit war die Kirchenspaltung endgültig vollzogen.
Die reformatorischen evangelisch – lutherischen Gemeinden wie auch die römisch-katholische Kirche waren zu äußerlich getrennten „Konfessionskirchen“ geworden. Allerdings versteht sich keiner der
beiden als eine lediglich konfessionelle Teilkirche, sondern beide erheben den Anspruch die „katholische“ (übersetzt „allgemeine“) Kirche zu sein. So redet die Augsburgische Konfession und deren
Apologie mehrfach von der „einen heiligen katholischen Kirche“, als der, in der das Evangelium rein gepredigt wird - also auf der reformatorischen Seite. Doch im Sprachgebrauch wurde „katholisch“
schnell mit der verfassten römisch-katholischen Kirche gleichgesetzt. Deshalb setzten die Reformatoren für das „katholisch“ in den lateinischen Bekenntnistexten als deutsche Übertragung
„christlich“ oder „apostolisch“. Die reformatorische Seite bezeichnete sich dann als „evangelisch“ - vom Evangelium her kommend.
Der Ausschluss der reformatorischen evangelischen Gemeinden, Amtsträger und Theologen aus der von Rom regierten Kirche führte zwangsläufig zur Bildung eigener kirchlicher Institutionen. Als
Notlösung übernahmen die reformatorisch bekennenden Landesherren (Fürsten), die bisher schon die Reformatoren beschützt hatten, die Oberhoheit über die evangelischen Gemeinden, verfassten und
organisierten eine Kirche ihres Landes. So entstand ein evangelisches Staatskirchentum, das in Deutschland bis zum Ende der Monarchien 1918 währte.
Die staatliche Oberhoheit, die als Notlösung begonnen hatte, war zur Dauerlösung geworden und führte zu Problemen, wenn der Landesherr bzw. der Staat mit Maßnahmen in Angelegenheiten des Glaubens
und der Theologie eingriff oder eingreifen wollte. So wollten die Landesherrn von Preußen immer wieder die evangelisch – calvinistisch/reformierten Gemeinden, zu denen das Herrscherhaus gehörte,
mit den evangelisch - lutherischen Gemeinden vereinigen. Lutherische Gemeinden und Pastoren, die sich aus Glaubensgründen solchen staatlichen Übergriffen und einer Vereinigung (Union)
verweigerten, wurden aus der preußischen Landeskirche ausgeschlossen. Das führte im 19. Jahrhundert zu staatsunabhängigen eigenständigen evangelisch-lutherischen Gemeinden und später Kirchen.
Diese wollten und wollen an der Verbindlichkeit der evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften, insbesondere an der lutherischen Abendmahlslehre, festhalten und auch die einsetzende, in
den Landeskirchen voranschreitende und geduldete Bibelkritik abweisen.
Mit dem Ende der Monarchien in Deutschland 1918 endete das evangelische Staatskirchentum. Nach der Weimarer Verfassung wurden die evangelischen Kirchen der deutschen Länder eigenständig verfasste
Landeskirchen, die aber in ein privilegiertes verfassungsrechtliches Kooperationsverhältnis mit dem Staat traten. Der kircheninterne Prozess der Bibelkritik, verbunden mit der Lösung von den
altkirchlichen und evangelisch-lutherischen Bekenntnissen, schreitet seit dem weiter voran. Dagegen wehren sich, allerdings wenig erfolgreich, einige innerkirchliche privatrechtliche Initiativen
und Zusammenschlüsse mit überwiegend evangelisch uniertem (lutherisch/calvinisch-reformiert) Charakter.
In den einzelnen Landeskirchen sind das die kirchlichen „Sammlungen um Bibel und Bekenntnis“ sowie evangelikale Institutionen:
www.kirchliche-sammlung.de; www.ksbb-bayern.de; www.luther-in-bs.de;
www.bekenntnisbewegung.de; www.gemeindenetzwerk.org, www.ikbg.net, www.idea.de; www.ERF.de; www.evangelikale-bewegung.de;
Die staatsunabhängigen eigenständigen evangelisch-lutherischen Gemeinden und Kirchen gingen aufgrund unterschiedlicher theologischer Auffassungen zur Heiligen Schrift und zum Predigtamt durch eine bewegte Geschichte von Zusammenschlüssen und Trennungen.
Derzeit bestehen sie als:
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, www.selk.de,
Evangelisch-Lutherische Freikirche, www.elfk.de;
unabhängige Evangelisch-Lutherische Gemeinden:
www.lutherische-bekenntnisgemeinde.de, www.immanuel-gemeinde-steeden.de,
www.luther-in-jueterbog.de, www.lutherisch.info
Detlef Löhde