Mohammeds Umgang mit Ungläubigen, Juden und Christen
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Aufgrund der Erfahrungen und Kämpfe Mohammeds mit den Verehrern vieler Götter (Polytheisten) in Mekka werden diese als die Hauptgegner und Todfeinde des Islam gesehen und behandelt. Fallen sie den Muslimen in die Hände, dann sind sie vor die Wahl zu stellen, zum Islam überzutreten oder getötet zu werden. "Sind die heiligen Monate (Ramadan), in welchen jeder Kampf verboten ist, verflossen, so tötet die Polytheisten (Vielgötter-Verehrer) wo ihr sie auch finden möget. Bekehren sie sich, so lass sie frei ausgehen" (Sure 9, 5.73).
Hinsichtlich der Behandlung und Einschätzung von Juden und Christen hören wir aus dem Koran Widersprüchliches. Zuerst werden sie als Glaubensbrüder und Miterben des Paradieses betrachtet, dann wird nur noch gegenseitige Achtung erwartet2. In dieser Phase werden Juden und Christen noch nicht als „Ungläubige“ eingestuft. Später aber werden sie als „Ungläubige und Feinde der Muslime“ bezeichnet, die man bekämpfen müsse und die Verdammung erfahren werden3.
Dennoch wird Juden und Christen das Sonderrecht der Verschonung als "Schriftbesitzer" eingeräumt, da sie doch etwas vom wahren Gott aus ihren, wenn auch angeblich verfälschten Schriften4, wissen. Man soll sie nicht mit Todesdrohungen zum Islam zwingen, sondern versuchen, sie zu überzeugen5. Die Verschonung und Duldung unter dem Status als sogenannte „Schutzbefohlene“ („Dhimmis“) mit minderen Rechten und gegen Zahlung einer regelmäßigen Kopfsteuer („Dschizya“), wird als tolerante Großzügigkeit propagiert.
Nach der Eroberung der christlichen Gebiete, Ägyptens und ganz Nordafrikas, Spaniens, des mittleren Ostens, des Balkans und Konstantinopels geriet die dortige christliche Bevölkerungsmehrheit in den Status von Dhimmis, was schließlich zu ihrem Niedergang führte.6
Die Rechte der Christen und Juden als „Dhimmi“ waren bis ins 19. Jahrhundert wie folgt eingeschränkt:
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Dhimmis mussten die Sondersteuer zahlen, durften nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln. Häufig galten bestimmte Kleidervorschriften, um Nicht-Muslim als solche äußerlich kenntlich zu machen.
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Ein männlicher Dhimmi darf keine Muslimin heiraten, aber umgekehrt darf ein Muslim eine Dhimmi-Frau heiraten.
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Das Zeugnis eines Dhimmis vor Gericht galt weniger als das eines Muslims. Als Zeuge in Prozessen gegen Muslime waren Dhimmis nicht zugelassen. Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Muslime nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen.
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Dhimmis waren von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, in denen sie Muslimen Vorschriften machen konnten.
Auf Druck der europäischen Mächte wurden diese Einschränkungen im Osmanischen Reich ab 1856 formell abgeschafft. Doch in der Praxis sind bis heute die Rechte der Christen in den islamischen Staaten bei Eheschließungen, hinsichtlich ihrer Stellung vor Gericht und der Bekleidung öffentlicher Ämter mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Ausübung ihres Glaubens wird behindert, Mission vereitelt, Übertritte, bis hin zur Todesstrafe, geahndet. Das Betreten der heiligen Städte Mekka und Medina ist Nicht-Muslimen bis heute unter Androhung der Todesstrafe verboten.
Aufgrund der in Koran und Sunna unterschiedlichen Aussagen über Juden und Christen war und ist bis heute der Umgang mit ihnen in den islamischen Staaten von Fall zu Fall recht unterschiedlich. Je nach dem was religiös, politisch und militärisch gerade opportun ist, kann man sich ja auf eine jeweils passende Sure berufen. Während es im Mittelalter im muslimischen Cordoba und auch im Osmanischen Reich aufgrund größerer christlicher Bevölkerungsanteile Zeiten großzügiger Toleranz gab, werden heute in den meisten islamischen Staaten Christen benachteiligt, unterdrückt und in einigen blutig verfolgt.
Nicht-Muslimen, sogenannten Ungläubigen, werden religiös begründet keine gleichen Rechte und keine gleiche persönliche Wertschätzung eingeräumt. Ungläubige stehen qualitativ unter den Gläubigen und haben generell den Muslimen dienstbar zu sein. Ein Ungläubiger darf einem Muslim keine Weisung erteilen. Einer ungläubigen Frau werden am wenigsten Rechte zugestanden und sofern sie ohne männliche Bindung und Begleitung ist, wird sie häufig als „sexuelles Freiwild“ betrachtet. Das sexuelle Recht, das ein Muslim nach dem Koran an eigenen Sklavinnen und an im Krieg erbeuteter Frauen hat, das wird von einigen bewusst oder unbewusst auf unbegleitete ungläubige Frauen ausgeweitet1.
1Sure 4, 3; Übergriffe auf Frauen in der Sylvesternacht 2015 in Köln
Die Widersprüchlichkeit in den Äußerungen zu Juden und Christen ist auf die persönlichen Entwicklungen und Erfahrungen Mohammeds zurückzuführen. Zu Anfang begnügte er sich damit, für seine religiösen Ansichten und Offenbarungen nur Achtung und Anerkennung von Juden und Christen zu erfahren. Deshalb sind die Suren aus der ersten Zeit in Mekka zurückhaltend und geradezu freundlich gegenüber Juden und Christen. Als seitens der Juden und Christen die erwartete Anerkennung Mohammeds ausblieb, verdunkelte sich das Verhältnis, zuerst gegenüber den Juden, dann auch gegenüber den Christen. Juden und Christen werden nun als „Ungläubige“ eingestuft, wobei man allerdings die Christen günstiger als die Juden beurteilt. In Sure 5, 82 heißt es: „Am stärksten Feindschaft zeigen die Juden und Polytheisten (Vielgötterverehrer) … diejenigen, die den Gläubigen (Muslimen) in Liebe am nächsten stehen, sind die, welche sagen: Wir sind Christen.“
Der Vorwurf an Juden und Christen lautet, dass sie die Offenbarungen Allahs und die heiligen Schriften verfälscht, die Propheten verraten und die Christen über Jesus und seine Worten falsch berichtet hätten und sie trotz der Warnung Mohammeds dabei geblieben sind. Besonders häufig sind feindselige Äußerungen gegen die Juden. Das erklärte sich daraus, dass Mohammed mehrfach Kriegszüge gegen jüdische Stämme bis zu deren Vertreibung und Vernichtung geführt hat.
Den Christen wird vorgeworfen, dass sie drei Götter (Gott, Jesus, Maria, Sure 5, 116) anbeten und auch ihre Gelehrten und Mönche7 verehren würden. Das sei die schlimmste und unvergebbare Sünde, die in die Hölle führt, wenn sie sich nicht doch noch zum Islam bekehrten. Zur Strafe habe Allah schon etliche der Juden und Christen zu Affen und Schweinen gemacht8. Am Jüngsten Tag werde der wiederkommende Isa (Jesus) selbst Zeugnis gegen die Christen ablegen9.
Die Töne wurden immer schärfer. Christen werden jetzt als Feinde des Islam gebrandmarkt, die man bekämpfen müsse und die die Verdammnis Allahs erfahren werden. Aufgrund ihres Bekenntnisses zur Gottessohnschaft Jesu Christi erklärt man Christen zu mehr oder weniger Polytheisten, die als solche kein Recht auf Schonung haben:
„Wahrlich das sind Ungläubige, welche sagen: Allah sei Christus, der Sohn der Maria. Wer Allah jemand zugesellt, den schließt Allah vom Paradiese aus, und seine Wohnung wird das Höllenfeuer sein" (Suren 4, 172; 5, 61,72f.).
„Wenn ihr auf die, die ungläubig sind, trefft, dann schlagt sie auf den Nacken“ - gemeint ist mit dem Schwert (Sure 47, 4).
Man stempelt sie zu Verderbern und Verbrechern, die zu strafen sind: "Doch der Lohn derer, welche sich gegen Allah und seine Gesandten empören und sich bestreben, nur Verderben auf der Erde anzurichten, wird sein: dass sie getötet oder gekreuzigt oder ihnen Hände und Füße an entgegengesetzten Seiten abgehauen oder dass sie aus dem Lande verjagt werden. Das ist die Strafe in dieser Welt, und auch in jener Welt erwartet sie große Strafe“ (Sure 5, 33).
Danach verfahren zur Zeit in grausamster Weise die Terrormilizen des ISIS.
Fußnoten
1Polytheisten = Menschen, die an viele Götter glauben und sie verehren, auch „Götzendiener“ genannt.
2 Suren 2, 62; 109
3 Suren 5,73-78; 9,30; 59,3.4; 98,5-7
4 Sure 3, 79
5 Sure 3,21; 29, 47
6„Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam, 7.-20. Jahrhundert - Zwischen Dschihad und Dhimitude“, Bat Ye'or, Resch Verlag, 2002
7 Sure 9, 31
8 Suren 5, 59,60; 2, 65; 7, 166
9 Suren 43, 61; 4, 159; Hadithe "Buch der Versuchungen und Gemetzel", Abu Huraira, Buchari Nr. 3448