Was ist Ehe?
Die Ehe als vorstaatliche Institution
Die Ehe ist eine Institution, die sich nicht die Gesellschaft ausgedacht hat, sondern sie ist im Menschen selbst angelegt. Der Mensch ist von Natur bipolar, männlich und weiblich. Jedes der Geschlechter zeigt sich zu dem anderen Geschlecht hingezogen, will mit ihm eine einzigartige Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft führen. Deshalb war und ist Ehe, wenn auch unterschiedlich ausgestaltet, zu allen Zeiten, bei allen Völkern und in allen Religionen zu finden. Aufgrund dieser Erkenntnis sieht der säkulare Bereich, die Vertreter des Naturrechts und Humanismus, die Ehe zurecht als eine einzigartige vorstaatliche Institution, die die Gesellschaft und der Staat als ein Menschenrecht zu schützen und sich aller Beschränkungen und Eingriffe zu enthalten hat (Art. 16 der Erklärung der Menschenrechte, Artikel 6 Grundgesetz).
Die Ehe als Lebensgemeinschaft ist auch immer Gütergemeinschaft und hat damit auch eine wirtschaftliche Seite, sowohl für das Paar, als früher auch für dessen Familien. Die neue Ehegemeinschaft und auch deren eventuelles Scheitern wird also immer auch wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Deshalb wurde schon früh die Ehe durch einen Vertrag geschlossen und abgesichert - zwischen den Familien der Eltern der Brautleute, zwischen dem Bräutigam und dem Brautvater und bis heute möglich zwischen den Ehepartnern.
Damit Familie, Gesellschaft und Staat wissen, wer mit wem als eine eheliche Einheit zu sehen, zu behandeln und schützen ist, müssen die Ehepartner ihre Übereinkunft zum ehelichen Leben (Konsensus) öffentlich machen. Das geschah von Anbeginn bei den Völkern aller Zeiten durch eine öffentliche Hochzeitsfeier, verbunden mit einer religiösen Zeremonie. Das weist daraufhin, dass die Eheschließung nicht nur ein einfacher privater Vertrag zwischen zwei Partnern ist, sondern zugleich immer auch eine Angelegenheit der Familie und Gesellschaft. Dass die Hochzeitsfeier immer mit einer religiösen Zeremonie verbunden war, weist auf das Bewusstsein des Ursprunges und Charakters der Ehe als eine von Gott gegebene Ordnung hin, in der Gott Schutz und Segen verheißt.
Vom christlichen Eheverständnis
1. Die Ehe als Gottes Stiftung und Ordnung
Ein Christ sagt nun nicht wie der säkulare Bereich, die Ehe entspricht irgendwie der Veranlagung des Menschen, was nicht falsch, aber unvollständig ist, weil es Gott außen vor lässt. Gott hat den Menschen bipolar als Mann und Frau, verbunden zu einer Einheit, geschaffen (1. Mose 1, 27 b, 28; 2, 18-25).
Gott sprach zu Adam: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm ein ebenbürtiges Gegenüber als eine Hilfe schaffen“. Und Gott ließ Adam in einen tiefen Schlaf fallen, machte aus seiner Körperseite (Rippe) die Eva und brachte sie ihm. Freudig entzückt rief Adam beim ersten Anblick Evas aus: „Diese, diese, diese ist doch Knochen von meinem Knochen und Fleisch von meinem Fleisch.“ So ist die Eva des Adams „Gegenüber“, die von ihm selbst stammt, die ihm entspricht, ja, in der er sich wie in einem Spiegel selbst wiedererkennen kann. Gott hat dem Mann die Frau als eine „Hilfe“ gegeben – als eine Hilfe zur Freude und gegen Einsamkeit, als eine Hilfe zur Selbsterkenntnis und als Hilfe zur Bewältigung seiner Aufgaben in der Welt. Der Mann ohne Frau wäre „hilflos“ - einsam, ihm fehlte sein Gegenüber, er könnte sich nicht recht selbst erkennen und er wäre für alle Aufgaben in der Welt ganz auf sich allein gestellt. Das „Hilfe-sein“ der Frau darf also nicht negativ im Sinne einer helfenden untergeordneten Dienstmagd missverstanden werden, sondern als gute liebevolle Lebenshilfe. So wie Gott von sich selbst spricht, dass er den Menschen eine Hilfe sein wolle und werde.
Gott hat so zu sagen als Brautvater dem Adam die Eva zugeführt und segnete sie und sprach zu ihnen: „Seid fruchtbar und mehret euch“ und „darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch.“ So hat Gott schon im Paradies den Menschen die Ehe als Liebes- und Lebensgemeinschaft mit dem Auftrag zur Elternschaft gegeben.
Doch als Adam und Eva sich gegen Gott aufgelehnt hatten und selbst wie Gott sein wollten (Sündenfall 1. Mose, 3) strafte Gott sie beide. Zum Mann sprach Gott, dass er sich sein Leben lang mit Mühsal von seinem Acker nähren soll. Zur Frau sprach Gott: „Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst; unter Mühen sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Mann sein, aber er soll dein Herr sein.“ Von da ab war die Frau nach Gottes Gesetz ihrem Mann untergeordnet! Erst durch das Evangelium Jesu Christi verliert die Unterordnung ihren Strafcharakter, weil sie mit Liebe überkleidet wird und sich so zum Segen wandelt.
Folge des Sündenfalls war auch, dass auch in die von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, in die göttliche Ordnung der Ehe, die Sünde eingebrochen ist: Lieblosigkeit, Streit, Egoismus, Untreue. Das geht im Extremfall soweit, dass sich die von Gott Zusammengefügten trennen, sich von einander scheiden und sich einem anderen zuwenden. Dagegen setzt Gott sein 6. Gebot (2. Mose 20, 14): „Du sollst nicht ehebrechen.“ Und Jesus spricht (Mt. 19, 6): „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!“ Wenn er es dennoch tut, dann sündigt er vor Gott.
Wie hoch Gott die Ehe als seine Stiftung und Ordnung gesetzt hat und schätzt, sieht man daran, dass Gott das Verhältnis zu seinem Volk auch immer wieder mit dem Bund einer Ehe verglichen hat. Sie soll dem Volk zum Segen gereichen, aber in sie ist auch die Sünde eingebrochen. Israel ist seine erwählte Braut, wendet es sich aber anderen Göttern zu, so ist das körperliche und geistliche Untreue, Ehebruch – strafwürdige Hurerei. In Fortführung des Alten Testaments vergleicht auch Jesus das Verhältnis zu seiner Gemeinde mit einer Ehe. Er ist der Bräutigam und seine Gemeinde, seine Kirche, ist die Braut Christi.
2. Wie fügt Gott Mann und Frau zusammen?
Wie und auf welche Weise fügt Gott denn heute noch Mann und Frau zu einer Ehe zusammen? Gott wirkt das Zusammenfügen von Mann und Frau zu einer Ehe innerlich auf verborgene Weise und äußerlich durch Menschen, die dazu befugt, also autorisiert, sind.
Auf verborgene Weise wirkt Gott, dass sich Mann und Frau kennen und lieben lernen und übereinkommen, eine dauerhafte Geschlechts- und Lebensgemeinschaft, die Ehe, eingehen zu wollen („Konsens“).
Wer ist nun aber autorisiert, das Paar äußerlich und öffentlich zusammenzufügen („Kopulation“)? Oder anders gesagt, wer bestätigt und vollzieht äußerlich das verborgene Wirken Gottes an den Beiden? Jeder der Beiden steht, auch ganz allgemein, unter der gottgewollten Autorität seiner Eltern wie auch unter der einer regierenden Obrigkeit (Staat). Wie Gott durch den Apostel Paulus spricht (Röm. 13, 1): „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott.“ Und im 4. Gebot heißt es (2. Mose 20, 12): „Du sollst Vater und Mutter ehren“, wozu Luther im Kleinen Katechismus erklärt, „dass, wir unsere Eltern und Herrn (Dienstherrn und Staat) nicht verachten noch erzürnen, sondern sie in Ehren halten, ihnen dienen gehorchen, sie lieb und wert haben.“
Deshalb haben in vorstaatlicher Zeit die Väter das Paar öffentlich zusammengefügt und gesegnet. Und auch später in staatlicher Zeit, bis in die Neuzeit, waren die Kinder gehalten, um die Zustimmung ihrer Eltern zur Eheschließung zu bitten. Die Zustimmung war das äußere Zeichen, dass Gott die Ehe zusammengefügt hat. Verweigerten die Eltern berechtigt oder unberechtigt ihre Zustimmung, so kam es regelmäßig zu tragischen Dramen. Aber auch heute wird ein christliches Paar aufgrund des 4. Gebotes auf die Zustimmung der Eltern wert legen. Von Beginn der Staatswerdung bis ins 11. Jahrhundert wurden Eheschließungen von den regierenden Obrigkeiten, wie Dorfälteste, Bürgermeister, Beamte des Fürsten oder Königs vorgenommen. So wurde zum Beispiel in der Nibelungensage die Eheschließung von Siegfried und Krimhild von König Gunther vorgenommen und anschließend ging das Ehepaar öffentlich zum Gottesdienst in die Kirche.
Ab dem 11. Jahrhundert wurden die Eheschließungen auf kirchliche Amtsträger delegiert. In Vertretung der regierenden Obrigkeit sprachen sie autoritativ die Brautleute öffentlich ehelich zusammen. Um deutlich zu machen, dass dies die Kirche nicht als solche tut, sondern nur in Vertretung der Obrigkeit, deshalb hat Martin Luther in seinem „Kleinen Traubüchlein“ das „eheliche Zusammensprechen des Paares“ vor die Kirchentür, vor den Gottesdienst, gelegt. Im Verlauf der Zeit wurden dann die Eheschließungen noch im Kirchenbuch beurkundet.
1875 trat im Deutschen Reich das Gesetz für die Zivilehe in Kraft. Seit dem kann in Deutschland eine Ehe nur durch das staatliche Standesamt oder ausnahmsweise von einem Kapitän auf hoher See geschlossen werden. Damit war die staatliche Übertragung der Eheschließung auf kirchliche Amtsträger beendet. Da die modernen Staaten sich nicht mehr als patriarchal, sondern säkular-liberal und emanzipatorisch-demokratisch verstehen, nehmen sie auch kein ausdrückliches autoritatives „eheliches Zusammensprechen des Brautpaares“ mehr vor. Sie nehmen eine staatliche Beglaubigung der Willenserklärungen zur Ehe („Konsens“) und deren Veröffentlichung mit der Folge der öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeit der Ehe vor. Das vormalige autoritative „eheliche Zusammensprechen des Paares“ („Kopulation“) erfolgt stillschweigend durch die Trauhandlung des Standesbeamten (konkludent). Die staatliche Trauung umfasst (impliziert) das eheliche Zusammensprechen des Paares. Eine anschließende kirchliche Trauung bleibt dem Paar anheim gestellt. Die staatliche Trauung hat aber zur Folge, dass in den kirchlichen Trauungen in der Röm.-kath. Kirche und den Kirchen der EKD und den meisten anderen Kirchen mangels Mandat auch kein autoritatives eheliches Zusammensprechen („Kopulation“) mehr erfolgt. Erfolgt es dennoch, dann kann es nur bestätigend-erklärend (deklaratorisch) verstanden werden. Anders in den USA, dort bestehen beide Möglichkeiten, nämlich sich rechtlich vom Staat oder auch rechtlich verbindlich von einer Kirche trauen zu lassen.
Somit besteht heute in Deutschland die kirchliche Trauung in der Anerkennung der vorausgegangenen standesamtlichen Eheschließung ("Konsens" u. "Kopulation“) und in dem nun anschließend vor Gott und der Gemeinde gegebenen Versprechen zur Eheführung nach Gottes Gebot („erweiterter Konsens“) und der Segnung der Ehe („Benediktion“).
3. Vom Leben in der Ehe nach dem Evangelium Jesu Christi
Das Evangelium Jesu Christi hebt die Unterordnung der Ehefrau unter ihren Ehemann nicht generell auf, aber es füllt die Ehe mit gegenseitiger Liebe und Verständnis und mit aufopfernder Liebe des Mannes. Ein christlicher Mann wird nicht mehr egoistisch, missachtend und despotisch die Unterordnung seiner Frau fordern und erzwingen. Und die Frau wird die Stellung ihres Mannes nicht mehr als ausnutzend und abwertend erfahren oder gar erleiden. Sie soll aber auch nicht das Gegenteil versuchen, in dem sie ihrerseits nach der Vorherrschaft über ihren Mann strebt.
Der Apostel Paulus schreibt (Gal. 2, 28), dass es im Glauben an Jesus Christus in der Stellung der Menschen vor Gott keine Unterschiede gibt. „Hier ist nicht … Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.“ Unter Bezugnahme darauf, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen und die Eva dem Adam als eine notwendige liebevolle Hilfe gegeben hat, schreibt der Apostel Paulus (1. Kor. 11, 11): „Doch in dem Herrn ist weder die Frau etwas ohne den Mann noch der Mann etwas ohne die Frau; denn wie die Frau von dem Mann (aus Adams Rippe); so kommt auch der Mann durch die Frau (Geburt), aber alles von Gott.“
Und was für das Zusammenleben von Christen allgemein gilt, das gilt in besonderem Maße für ein Ehepaar (Kol. 3, 12-15): „Nun zieht an als die Auserwählten Gottes, als die Heiligen und Geliebten, herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Geduld und ertrage einer den andern und vergebt euch untereinander, wenn jemand Klage hat gegen den andern; wie der Herr euch vergeben hat, so vergebt auch ihr! Über alles aber zieht an die Liebe, die da ist das Band der Vollkommenheit. Und der Friede Christi, zu dem ihr auch berufen seid in einem Leibe, regiere in euren Herzen; und seid dankbar.“
Direkt auf die Ehe bezogen schreibt Paulus (Eph. 5, 22-33): „Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist, die er als seinen Leib erlöst hat. Aber wie nun die Gemeinde sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen ihren Männern unterordnen in allen Dingen. Ihr Männer liebt eure Frauen, wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat und hat sich selbst für sie dahingegeben... So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, der liebt sich selbst. Denn niemand hat je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er nährt und pflegt es wie auch Christus die Gemeinde. Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Darum auch ihr: ein jeder habe lieb seine Frau wie sich selbst; die Frau aber ehre den Mann.“
Gott hat die Ehe gegeben, damit Mann und Frau in der Ehe als in einer
fleischlichen und geistig - geistlichen Lebensgemeinschaft bis zu ihrem Tode leben.
Fleischliche Lebensgemeinschaft meint zwei Dinge, nämlich Gemeinschaft und Einheit haben in allen äußeren Lebensumständen (gemeinsamer Haushalt, gemeinsamer "Lebensentwurf") und in der Geschlechtsgemeinschaft. Die Sexualität in der Ehe ist ein großes Gottesgeschenk, an dem die Eheleute ihre Freude haben sollen. Sie soll auch dazu dienen, dem Auftrag Gottes nachzukommen (1.Mose 1, 28): „Seid fruchtbar und mehret euch.“ Für ein christliches Ehepaar kann also nicht die Frage lauten, ob man überhaupt Kinder haben wolle. Eine christliche Ehe ist generell für Kinder offen. Die Frage kann nur lauten, wie viele Kinder kann die Ehe aus gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen tragen, verkraften. Die Beantwortung darf nicht von wirtschaftlich - egoistischem Denken und Streben nach Luxus und vermeintlich persönlicher Freiheit abhängig gemacht werden.
In der Geschlechtsgemeinschaft sollen Mann und Frau einander dienen. Der Apostel Paulus schreibt (1. Kor. 7, 3-5): „Der Mann leiste der Frau, was er ihr schuldig ist, desgleichen die Frau dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn eine Zeitlang, wenn beide wollen, damit ihr zum Beten Ruhe habt; und dann kommt wieder zusammen...“.
Die Bibel und der christliche Glaube ist also nicht leib- und sexualfeindlich. Die Ehe mit ihrer Geschlechtsgemeinschaft ist für den Menschen der gottgewollte Normalfall (1. Mose 1, 18.24). Sexuelle Enthaltsamkeit und damit Ehelosigkeit ist nur sehr wenigen Menschen von Gott gegeben (Mt. 19, 12; 1. Kor. 7, 7). Erst das Mönchstum (Ursprung Oberägypten, 325 n.Chr.) und in Folge der Zölibat für Priester (Synode von Pavia 1022 n.Chr.) haben eine Sexualfeindlichkeit und Gedanken einer elitären Enthaltsamkeit in die Kirche eingebracht. Martin Luther und die ihm folgende Reformation haben das Mönchstum und den Zölibat als von Menschen und nicht von Gott verordnet, scharf zurückgewiesen. Die menschlich verordnete sexuelle Enthaltsamkeit, quält den Menschen, verführt zu Heuchelei und Hurerei. Deshalb schreibt Paulus (1. Kor. 7, 2): „Um Unzucht zu vermeiden, soll jeder seine eigene Frau und jede Frau ihren eigenen Mann haben.“
Geistige Lebensgemeinschaft meint, dass die Ehepartner sich ihr Denken und Fühlen, ihre Interessen und Ansichten gegenseitig mitteilen, auf einander abstimmen, sie ausgleichen, ja, angleichen, sich ergänzen und sich ggf. auch gegenseitig helfend berichtigen. Nach Aussprache und unter liebvoller Berücksichtigung der Anliegen seiner Frau trifft dann der Mann als das "Haupt" die Entscheidungen für den gemeinsamen Weg.
Geistliche Lebensgemeinschaft meint, dass das Ehepaar gemeinsam der Gemeinde Jesu Christi verbunden bleibt, im Glauben durch das Wort Gottes wächst und auch gemeinsam betet. Damit das Ehepaar in der Gewissheit lebt, dass sie am Ende beide in Gottes Herrlichkeit und Ewigkeit eingehen.
Detlef Löhde, 8.1.2016